4/99 - Lokalbahn nach Eßling und Groß-Enzersdorf4/99 - InhaltStartseiteVereinAktuellZeitungMailSeitenende4/99 - Briefe an FAHRGAST
FAHRGAST - Die Zeitung
Ausgabe 4/99 - Dezember 1999
www.fahrgast.at/z99-4-2.htm - Letzte Änderung dieser Seite am 30.12.1999 (ARK)
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Verfrühungen - ein häufiges Übel

Nachdem wir in FAHRGAST 3/1999 dieses Thema aufgegriffen hatten, bekamen wir Berichte von vielen Lesern. Auch in unserem Internetforum haben wir darüber - auch mit Mitarbeitern der Wiener Linien - diskutiert.

Mehrere Ursachen

Verfrühungen können unterschiedliche Ursachen haben:

  • Personalmangel durch verfehlte Personalpolitik oder vorübergehende Knappheit (z.B. epidemische Krankheitsfälle), wo das Verkehrsunternehmen (VU) den Fahrplan kurzfristig umdisponieren muss, damit ein halbwegs gleichmäßiges Intervall gesichert werden kann.
  • Unfälle, Technische Probleme, Verkehrsbehinderungen, wo der Fahrgast eine Verspätung als Verfrühung wahrnimmt.
  • Disziplinlosigkeit des Fahrers, die viele Ursachen haben kann.

Besonders zu verurteilen sind Verfrühungen dort, wo auf vorgesehene Anschlüsse nicht gewartet wird, sogar trotz vorhandener technischer Hilfsmittel. Ein Beispiel dafür ist die U-Bahnstation Längenfeldgasse, wo die Fahrer angewiesen sind, die Durchfahrtszeiten einzuhalten, und es besteht die Abwartepflicht, wenn das Anschlusssignal aufleuchtet. Wenn ein Fahrer dies missachtet, darf das nicht ohne Konsequenzen bleiben. Die Erfahrung zeigt, dass hier ein sofortiges Umsteigen zwischen U4 und U6 in 60 bis 70 Prozent der Fälle möglich ist.

Als Beispiel im Straßenbahnbetrieb wäre der Schwedenplatz zu nennen, wo - nicht oft, aber manchmal doch - der 21er zu früh Richtung Praterkai abfährt, obwohl der Fahrer den aus Richtung Schottenring eintreffenden 1er, auf welchen er laut Dienstvorschrift zu warten hätte, im Stationsrückspiegel erkennen kann. Andere notorische Verfrüher sind die Linien 40 und 58 stadtauswärts.

Selbstverständlich erwarten wir nicht, dass auf erheblich verspätete U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse gewartet wird, weil dadurch weitere Verspätungen entstehen und der ganze Fahrplan zusammenbricht.

Während im Oberflächenverkehr in der Hauptverkehrszeit zeitweilige, geringfügige Verfrühungen insoweit tolerierbar sind, als dadurch zu erwartenden Verspätungen vorgebeugt wird, gilt diese Rechtfertigung im Abend- und Wochenendverkehr ab einem 10-Minuten-Intervall nicht. Wenn der Fahrplan nicht eingehalten werden kann, dann ist er schlecht und man muss ihn ändern. Das VOR-Fahrplanbuch könnte durchaus darauf hinweisen, dass Änderungen regelmässig in Form eines Ergänzungheftes publiziert werden.

Interessante Beobachtung

Unser Mitglied, Gerhard Ofner hat im August 1999 eine präzise Beobachtung der Linie 64A in Alterlaa durchgeführt. Von 300 Abfahrten waren 85 1-9 Min. verspätet (39%), 136 1-5 Min. verfrüht (40%) und 79 nach Plan (21%). Nicht unschuldig an diesen Abweichungen waren die ungeeigneten Fahrpläne, die ein Fehlverhalten der Buslenker provoziert haben. Die leider oft sehr geringe Fahrgastzahl war auch ein Anreiz zur Verfühung.

Horrende Folgen

Verfrühungen können für den Fahrgast, aber auch für andere, unbeteiligte Menschen horrende Folgen haben. Ein Leser hat uns geschrieben:

"Montag, 06.12.1999, kam der Bus der Linie 256 von Liesing in Richtung Gießhübl anstatt um 07.13 Uhr bereits um 07.10 Uhr. Meine Frau, Ärztin am AKH in Wien, wollte mit diesem Bus unseren Sohn in den Kindergarten Gießhübl bringen. Durch diese Verfrühung erreichte sie den Bus nicht mehr. Aufgrund dieser Unzulänglichkeit (Folgeverspätungen) und der dem VOR nicht zur Last legbaren Personalknappheit am Wiener AKH, kann unter Umständen auch ein ärztlicher Betrieb nicht mehr sichergestellt werden."

Gegenmaßnahmen

Eine Verspätung empfinde ich wie eine Leistung mit verminderter Qualität, eine Verfrühung dagegen wie einen Betrug, da der Fahrgast die versprochene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann. Die VU sollen aber dafür sorgen, dass Fahrzeuge und Personal vorhanden sind und der Fahrplan eingehalten wird. Das gehört zu den Qualitätskriterien, die die VU zu erfüllen haben (siehe auch  Verträge zur Sicherung der ÖPNV-Qualität - Ausgabe 3/99).

In Melbourne beispielsweise können Unzuverlässigkeit, schlechte Fahrplangestaltung, mangelhafte Zufriedenstellung der Kunden, das Unvermögen, ein entsprechendes Sortiment an Fahrkarten bereitzuhalten und zu späte Umsetzung von Serviceverbesserungen zu bis zu einer Pönale von 1 Mio. AU$ an den Besteller führen.

Ein das ganze Liniennetz umfassendes, rechnergesteuertes Betriebsleitsystem (RBL), das in Wien derzeit leider nur auf drei Linien eingesetzt wird, könnte gegen die Verfrühungen helfen: Hier werden die tatsächlichen Abfahrtszeiten registriert, und bei einer Kundenbeschwerde kann der Fahrer sein Fehlverhalten nicht mehr abstreiten. Es ist kein Zufall, dass einige Personalvertreter gegen die flächendeckende Einführung dieses Systems einen hinhaltenden Widerstand leisten.

Vom RBL erwarten wir auch solche Vorteile, dass ein Umsteigen sogar bei geringfügigen Verspätungen möglich wird, auch wenn die Fahrzeuglenker einander nicht sehen können. Laut Auskunft der Wiener Linien wird an der RBL-Einführung mit hohem Einsatz gearbeitet, damit im Jahr 2000 viel mehr Linien angeschlossen werden können.

Aber auch dort, wo das RBL noch nicht eingesetzt wird, könnte man mit einfachen Methoden Abhilfe schaffen. Ein ausgedruckter Fahrplan mit "Checkpoints" (alle 3-4 Haltestellen), wo der Fahrer nicht früher wegfahren darf und eine genaue, leicht lesbare Funkuhr wäre für die Fahrer eine praktische Hilfe.

Die Wirksamkeit der Rechnersteuerung zeigt folgendes Beispiel:

"Als mir in Heiligenstadt die S45 um 1 Minute zu früh vor der Nase davonfuhr, nützte ich die unfreiwillige viertelstündige Wartezeit, um mich beim Bahnhofsvorstand zu beschweren. Der schaute kurz in den Computer, der alle Zugbewegungen aufzeichnet, sagte ,Sie haben recht', bat inständig um Entschuldigung, gelobte, dass so etwas nicht mehr vorkommen würde, und überreichte mir als ,Trostpflaster' ein Werbegeschenk".

Ein Leser aus Deutschland hat uns informiert, dass bei manchen Regionalbusunternehmen,

"wenn eine Abfahrt des Busses deutlich (ab ca. 5 Minuten) vor Fahrplan (nachweisbar durch die Tachoscheibe/Fahrtenschreiber) erfolgte und ein betroffener Fahrgast sich beschwert, er ein Entschuldigungsschreiben und eine Telefonkarte im Wert von 6 DM erhält".
Die Methode ist sicher interessant, aber eine Verfrühung von bereits mehr als einer Minute halten wir für absolut inakzeptabel, auch wenn manche "Beförderungsbedingungen" vorschreiben, dass der Fahrgast bereits 5 Minuten vor der Abfahrt bei der Haltestelle sein muss.

Beschwerden

Wenn Sie eine Verfrühung bobachten, schreiben Sie bitte folgende Daten, sowohl an das VU, als auch uns: Datum, Uhrzeit, Linie, Haltestelle, Fahrtrichtung, Plan- und tatsächliche Abfahrtszeit und falls bekannt die Wagennummer. Die VU sollten so lange nicht in Ruhe gelassen werden, bis sie das Übel der Verfrühungen wirksam bekämpfen.

Thomas Farkas

Foto U4 Längenfeldgasse: metroPlanet by Robert Schwandl.
Foto RBL: ESG Linz


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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